RECHTS- UND FACHANWALTSKANZLEI DR. HOTHER
Das Hauptaugenmerk richtet die Rechts- und Fachanwaltskanzlei Dr. Hother auf eine individuelle Betreuung der Mandantschaft und Kontinuität in der Beratung. Gemeinsam mit den Mandanten erarbeiten wir so maßgeschneiderte Strategien zur Problemlösung. Sofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, ist die Kanzlei auch hier der richtige Ansprechpartner, denn RA Dr. Hother, LL.M. verfügt nach weit über 20jähriger Tätigkeit auch über eine umfassende forensische Erfahrung.
Die Rechtsanwaltsvergütung – das liebe Geld
Ein Thema, das nie zu früh angesprochen werden kann. Bei der Mandatsführung bemühen wir uns, gemeinsam mit dem Mandanten ein praktikables Vergütungsmodell aufzustellen. In der Regel werden wir auf Basis von Stundenhonoraren tätig; aber auch Pauschalhonorare oder die Heranziehung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes können in Betracht kommen. Letztlich sollte es für beide Seiten „passen“ .Sprechen Sie uns an! Wir erläutern Ihnen transparent, was honorarmäßig auf Sie zukommt. Bei uns kaufen Sie die Katze nicht im Sack!
KOOPERATION:
STEUERKANZLEI
NORA BÜTTNER
STIFTSTRAßE 18
06844 DESSAU-ROSSLAU