RA. Dr. Hother

Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Hother, LL.M.

Beruflicher Werdegang:

Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Hother, LL.M. wurde 1967 in Rheydt, heute Stadtteil von Mönchengladbach geboren. Von 1987 bis 1995 absolvierte er sein Studium an der Justus-Liebig-Universität in Gießen/Hessen sowie die Referendarzeit am gleichen Ort. Er war dort meh­rere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht tätig. Im Juni 1995 schloss RA Dr. Hother, LL.M. seine juristische Ausbildung mit dem II. Juristischen Staatsexamen ab.

Parallel zu seinem Refe­rendariat schrieb er seine Dissertation (Doktorarbeit) zum Thema „Die DNA-Analyse – ihre Bedeutung für die Strafverfolgung und ihr Beweiswert im Strafverfahren“. Seit 1995 führt er den akademischen Titel des Doktors der Rechtswissenschaft (Dr. jur.).

Seit 1995 ist RA Dr. Hother, LL.M. in Dessau in eigener Praxis tätig.

RA Dr. Hother, LL.M. ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt.

Seit Herbst 2000 ist RA Dr. Hother, LL.M. nicht nur an sämtlichen Amts- und Landgerichten, sondern auch an allen Oberlandesgerichten bundesweit auftrittsbefugt und hat somit seither die Berechtigung, vor sämtli­chen Gerichten in Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs aufzutreten.

Im Frühjahr 2015 hat Herr RA Dr. Hother, LLM. einen Weiterbildenden Studiengang an der Fernuniversität Hagen mit Erfolg abgeschlossen und ist seither befugt, den akademischen Grad des LL.M. (Master of Laws) zu führen.


Rechtsgebiete:

RA Dr. Hother, LL.M. ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages e. V (E-Mail: info@mietgerichtstag.de). RA Dr. Hother, LL.M. sieht seinen Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Bereich in der Vermeidung von Konflikten zwischen Vermieter und Mieter. Er berät und vertritt in diesem Gebiet vorrangig Vermieter sowie Haus- und Wohnungsverwalter, auch die öffentliche Hand. Selbstverständlich steht er aber auch ausgewählten Mandanten auf Mieterseite mit Rat und Tat zur Seite. Wo eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, ist RA Dr. Hother, LL.M. selbstverständlich auch forensisch tätig. Insbesondere im Bereich der Zwangsräumung konnten in der Vergangenheit kostengünstige Räumungsmöglichleiten in die Praxis umgesetzt werden. Im Vordergrund sollte aber das geordnete Miteinander zwischen Vermieter und Mieter stehen, sofern dies (noch) möglich ist.

 

Seit 2002 führt RA Dr. Hother, LL.M. auch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist beratend, gestaltend und gerichtlich im Bereich des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts tätig. Er betreut neben der öffentlichen Hand sowohl mittelstän­dische Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer und Personal­vertretungen. Die ständige Weiterbildung in diesem Bereich ist für ihn selbstverständlich im Sinne seines Selbstverständnisses als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Erfahrung zeigt, dass eine rechtzeitige Gestaltung, bspw. von „vernünftigen“ Anstellungsverträgen, gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden kann. Es ist erstaunlich, dass selbst „größere“ Arbeitgeber ihre Verträge nicht von Zeit zu Zeit an die sich stets wandelnde Rechtsprechung anpassen und sich anschli9eßend nicht selten wundern. Hier entstehen regelmäßig vermeidbare materielle Schäden. Seit 2014 ist RA Dr. Hother vom VdAA e. V. als Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA e.V.) zertifiziert.Er ist seit 01.01.2015 Landesregionalleiter (Sachsen-Anhalt) des Verbandes Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

Seit 2014 ist RA Dr. Hother, LL.M. auch Fachanwalt für Familienrecht. Hier legt er Wert auf möglichst schnelle, pragmatische Lösungen, die im Sinne aller Beteiligten sind. Insbesondere dem Kindeswohl sollte hierbei besonderes Augenmerk geschenkt werden. Wo es sich nicht vermeiden lässt, müssen selbstredend auch „harte“ gerichtliche Auseinandersetzungen einer Lösung zugeführt werden. Ebenso sind wir bei der Ausarbeitung von Trennungsfolgen- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen behilflich. Wir arbeiten hier seit vielen Jahren eng mit einem ortsansässigen Notariat und im Bedarfsfalle auch mit Steuerberatern interdisziplinär zusammen.

 

Daneben führt Herr Rechtsanwalt Dr. Hother, LL.M. in der Kanzlei das Dezernat Kredit- und Darlehnsrecht. RA Dr. Hother, LL.M. ist auch hier bundesweit tätig.  Er berät seine Mandanten insbesondere bei Auseinandersetzungen mit Kreditinstituten und Versicherern. Auch Darlehnsstreitigkeiten unter Privatleuten nimmt er sich sowohl beratend als auch prozessual an. Die Haftung des Kapitalanlageberaters bildet hier den Schwerpunkt.

 

RA Dr. Hother, LL.M. widmet sich in der Kanzlei auch dem Dezernat Erbrecht/Vermögensnachfolge. Neben den Problemen bei der Erbauseinandersetzung  ist er den Mandanten bei Fragen der Unternehmensnachfolge behilflich. Zielsetzung sollte stets die Vermeidung ünnötiger Substanzverluste sein. In diesem Bereich kann RA Dr. Hother, LL.M. erforderlichenfalls auf kooperierende Steuerkanzleien zurückgreifen bzw. mit dem steuerlichen Berater des Mandanten zusammenwirken, um wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erzielen. RA Dr. Hother, LL.M. berät seit Jahren Mandanten bei der Fertigung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser als anschließend aufwändige, nervenaufreibende und teure Prozesse zu führen.

 

RA Dr. Hother, LL.M. ist auch mit dem Forderungseinzug sowie mit Teilen des sog. Allgemeinen Zivilrechts (z. B. Immobilienrecht), d. h. Streitigkeiten der Bürger untereinander, befasst, so sie sich einem speziellen Rechtsgebiet nicht ohne weiteres oder ausschließlich zuordnen lassen. Hierunter fällt oftmals auch das, was landläufig unter Vertragsrecht gefasst wird.

 

Sein „Steckenpferd“ ist außerdem das Sportrecht.

 

Sofern wir ein Rechtsgebiet nicht „beackern“, können wir Ihnen kompetente und jahrelange Kooperationspartner benennen. In jedem Fall sollten Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich mündlich grob schildern, damit wir als Juristen einschätzen können, wo Sie am besten aufgehoben sind. So ist beispielsweise eine Auseinandersetzung mit der Bundesagentur für Arbeit nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Sozialrecht zuzuordnen.


Mitgliedschaften:

Landesregionalleiter f. Sachsen-Anhalt im Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VDAA; info@vdaa.de), in welchem bundesweit über 500 Rechtsanwälte organisiert sind, welche sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben. Hier ist er Landesbeauftragter des Verbandes für Sachsen-Anhalt.

– Landesregionalleiter f. Sachsen-Anhalt im Verband Deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e. V.

– Deutscher Mietgerichtstag e. V.

– Verband Deutscher Anwälte (VDA e. V.)